FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen

Die Beratung ist für Sie kostenlos. Bei einer erfolgreichen Beratung bekomme ich von der finanzierenden Bank eine Provision.

Hier muss man zwischen Bau und Kauf unterscheiden. Beim Kauf wird der Kaufpreis in der Regel direkt von der Bank bezahlt. Bei der Baufinanzierung wird meist nach Baufortschritt das Geld ausgezahlt. Es werden dann entsprechende Teilbeträge ausgezahlt (meist auf ein extra Baukonto) und Sie überweisen dann die Rechnungen der Handwerker.

Im Grundbuch wird das Grundstück genau definiert. Sie werden als Eigentümer eingetragen und für die Banken werden die Sicherheiten vermerkt. Das Grundbuch besteht aus mehreren Abteilungen und beinhaltet auch mögliche Beschränkungen oder Rechte an dem Grundstück.

Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, z.B. der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau oder der NRW.Bank. Gemeinsam suchen wir uns passende Programme für Sie aus.

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die nach einer gewissen Zeit für noch nicht genutzte Darlehensgelder gezahlt werden müssen. Meist gibt es aber vorher eine sogenannte bereitstellungsfreie Zeit. In dieser Zeit stellt die Bank die Gelder kostenfrei zur Verfügung, solange sie nicht benötigt werden. In der Regel sechs bis 12 Monate. Erst nach Ablauf dieser werden die Bereitstellungszinsen fällig.

JA – Eigenleistung wird meist als Eigenkapitalersatz in einem gewissen Maße anerkannt. Sollten Sie handwerklich besonders geschickt sein und sehr hohe Eigenleistungen anstreben, ist meist eine entsprechende Aufstellung nötig. Hier kann ich Ihnen aber gerne helfen.

Hier kommt es auf das Finanzierungsmodell an und ggfs. auf die Förderprogramme. Die Rückzahlungstermine sind meist frei vereinbar. Wichtig ist aber, dass die Termine in den Darlehnsverträgen fest fixiert werden.

Der Nominalzins oder auch Sollzins ist der Zins mit dem die Kreditsumme verzinst wird. Zusammen mit der Tilgung ergibt sich dann aus Zins und Tilgung die Rate.
Der effektive Jahreszins sind die Gesamtkosten eines Kredits, die als jährlicher Vomhundertsatz angegeben werden (§ 6 Abs. 1 PAngV).
Beim Effektivzins sollen also alle Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe berücksichtigt werden. Dies können z.B. Kosten für das Grundbuchamt oder Versicherungskosten sein.

Banken ziehen von dem Kaufpreis oder den Baukosten einen gewissen Sicherheitsabschlag ab. Das Ergebnis ist dann der Beleihungswert.

Der Beleihungsauslauf stellt dann das Verhältnis Darlehnssumme zu Beleihungswert dar. Im Prinzip stellt der Beleihungswert das Risiko der Bank dar und hat somit entscheidenden Einfluss auf den Zins.

Beispiel:

  • Kaufpreis: 300.000 EUR
  • Beleihungswert: 255.000 EUR (die Beispielbank hat 15% abgezogen)
  • Darlehen gesamt: 200.000 EUR
  • Beleihungsauslauf: 78%

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Gerne stehe ich Ihnen für mit Rat und Tat zur Seite.

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Jan Deissenroth | Finanzierungsberatung in Paderborn - Büren